Der Vorfall des Sprengstoffanschlags auf eine Genossin hat nicht nur uns, sondern auch die Medien und breite Öffentlichkeit in den letzten Monaten beschäftigt.

Nun kam es zum Prozess und wir möchten euch einen Einblick in den Ablauf dieses wichtigen Verfahrens geben. Der Text behandelt die Anklage, den Prozessablauf, sowie das Urteil der beiden Angeklagten. Um ein erweitertes Bild des Gesamtkontextes zu zeichnen, folgt nun eine kurze Beschreibung der beiden Angeklagten und ihre eigene (!) Darstellung ihres Werdeganges:

Jonas A.

24 Jahre alt, seit 2018 aktiv im Umfeld der ehem. KS Einbeck.

Seit fünf Monaten ist der Angeklagte in einer JVA untergebracht, wo er seine U-Haft für diesen Prozess absaß. Vor Gericht wurde er verteidigt von Rechtsanwalt Christopher Klein.

Er selbst sagt, dass er sich in den vergangenen Monaten während der U-Haft Gedanken über seine Situation gemacht hat, mit welcher er unzufrieden ist. Er schreibe derzeit viele Bewerbungen, da er wieder in die Lehre möchte, denn nach seinem Hauptschulabschluss hatte er seine Ausbildung zum Kanalbauer nach 2,5 Jahren abgebrochen. Im Anschluss war er Produktionshelfer bei Kaiser, wo er jedoch wegen Corona entlassen wurde. Eigener Aussage nach, sei er immer um Arbeit bemüht gewesen.
Nach seiner Entlassung möchte er Einbeck verlassen und zurück zu seiner Mutter nach Hessen ziehen.

Der Richter weist auf seine gute Sozialprognose hin. Zu erwähnen sind seine beiden Einträge im Strafregister für Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verwenden von Kennzeichen von verfassungsfeindlichen Organisationen.

Pascal Z.

26 Jahre alt, ebenfalls seit 2018 bei der KS Einbeck aktiv und nun auch Mitglied beim Kreisverband der Partei „Die RECHTE“ in Einbeck. Auch vor dem Jahr 2018 war er als gewaltbereiter, aggressiver Akteur in extrem rechten Strukturen in Südniedersachsen aktiv (Bsp.: FKTN). Er ist vorbestraft und saß bereits eine Haftstrafe ab. Eindeutige extrem rechte Tättowierungen (teilweise mit NSU-Bezug), sowie sein generelles Auftreten und Hassbotschaften in sozialen Medien machen seine rechtsextreme Gesinnung deutlich.

Nach eigenen Angaben hat er nach seinem Hauptschulabschluss eine Lehre zum Maurer abgebrochen. Er sei schlecht vermittelbar und führe ein „eher perspektivloses Dasein“.

Das Strafregister des Pascal Z. wird vorgelesen, jedoch führen wir dieses hier nicht auf, sondern möchten nur vermerken, dass es ganze 15 Minuten dauerte, bis die lange Liste an Vorfällen verlesen ist.

ANKLAGE

Die beiden Angeklagten, Pascal Z. und Jonas A. sollen am 10.06.2020 gemeinschaftlich den Briefkasten des Opfers, Tanja F., mithilfe eines sogenannten „Polenböllers“ gesprengt haben. Den Angeklagten werden in diesem Rahmen folgende Delikte zum Vorwurf gemacht: Sachbeschädigung, versuchte Brandstiftung, sowie der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Des Weiteren werden auch weitere Angriffe von Pascal Z. gegen die Anklägerin F. Aufgeführt, denn der Sprengstoffanschlag ist nur der bittere Höhepunkt einer langen Hasstirade Z.’s gegen Frau F. Diese wurde allein im Laufe diesen Jahres von Pascal Z. auf den Arm geschlagen und an einem anderen Zusammenstoß von Z. Mit den Worten, sie solle „den Nazikiez“ verlassen bedroht.

Zusätzlich zu diesen Vorfällen, verwies die Anklage auch auf einen Vorfall Z.’s, bei dem dieser in der Hägerstraße (dem sog. „Nazi-Kiez“ Einbecks) zwei Polizeibeamte beleidigte und diesen vor die Füße spuckte, begleitet von Beleidigung diverser Art, welche teils auch antisemitisch waren.

VERHANDLUNG

Gleich zu Beginn der Verhandlung verkündet der Rechtsanwalt (RA) Wölfel, dass sein Mandant, Pascal Z. sich darauf einlässt einen Großteil der ihm vorgeworfenen Taten einzuräumen. Die Stimmung im Saal ist angespannt und zum Schutz der Aussage seiner Mandantin, die seit Monaten in einer akuten Bedrohungssituation durch die extreme Rechte Einbecks, speziell durch den Angeklagten Z., leben muss, verkündet RA Rasmus Kahlen, dass seine Mandantin nun den Saal verlassen wird.

Beide Angeklagte entschieden sich für eine Einlassung. Die Aussagen haben wir für euch kurz zusammengefasst:

1.

Zum Anklagepunkt des Sprengstoffanschlags zeigt Pascal Z. Sich geständig. Er habe sich am Tattag mit Jonas A. Getroffen, es wurden größere Mengen Bier konsumiert, bevor beide Angeklagte auf die Geschädigte Tanja F. Trafen und es zum Streit kam. Streitpunkt waren verklebte Sticker, die der Angeklagte Z. der Einbeckerin F. zurechnete, da sich beide aus Konflikten zwischen links- und rechtspolitischen Zusammenhängen kannten. Im Laufe des Abends jedoch fassten die beiden Angeklagten den Entschluss, dass sie Tanja F. Einen „Denkzettel verpassen“ wollen. Die Rollenverteilung beim Sprengstoffanschlag wurde so beschrieben:
Jonas A. Sollte „Schmiere“ stehen, während Pascal Z. Die Tat ausführte, wobei jedoch der zweite Sprengsatz in seiner Hand explodierte, weswegen die beiden sich dann zügig vom Tatort entfernten und Schutz suchten im „Nazi-Kiez“, genauer gesagt in der Hägerstraße bei der stadtbekannten Neonazi-Familie Brosenne. Torben Brosenne sollte die Erstversorgung der schwer verletzten Hand Z.’s übernehmen, bevor man ins Krankenhaus aufbreche.

Dieser Darstellung schloss sich auch Jonas A. an, der im Gegensatz zu Z. die Fragen des Gerichts selbst beantwortete (angemerkt sei hier, dass er sich weigerte Fragen der Nebenklage, also Tanja F.s zu beantworten). Er habe 20 Bier und diverse Mixgetränke zu sich genommen. Man wollte nur einen „Denkzettel“ verpassen.

Die Anklagepunkte 2. (Schlag von Z. auf den Arm von F.), 3. (mündl. Bedrohung) und 4. (Beleidgung der Polizeibeamten) betrafen nur Pascal Z., dennoch sind sie Teil des Terrors, den er die letzten Monate auf die Nebenklägerin ausübte, weswegen wir seine Stellungnahmen zu diesen Vorwürfen ebenfalls hier benennen wollen.

Pascal Z. gibt durch seinen Anwalt Wölfel zu Protokoll, dass es viele Begegnungen mit der Geschädigten Tanja F. gegeben habe, er sich jedoch aufgrund seines Alkoholskonsums nicht mehr an jedes Aufeinandertreffen erinnern könne. Er ist sich jedoch sicher, dass er F. Nie geschlagen habe und er auch nie die Absicht hatte sie zu verletzen.

Die Beleidigungen und das Ausspucken gegenüber den Polizeibeamten räumte er jedoch ein und bezeichnete dieses Verhalten als eine „Dummheit, über die er sich selber ärgert“.

Während der Befragung durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft antworten sowohl die Rechtsanwälte der Angeklagten, sowie die Angeklagten selbst. Ein Einblick in die Fragen und Antworten haben wir für euch zusammengefasst:

Die Angeklagten hatten beide betont, dass se der Nebenklägerin einen „Denkzettel“ verpassen wollten, damit „die wissen, dass wir die auf dem Schirm haben“ (Jonas A.) und als „kleine Einschüchterung“ (Pascal Z.). Weiter habe man sich keine Gedanken gemacht und „zum Glück“ (Pascal Z.) sei nicht mehr passiert. Man habe nie damit gerechnet, dass eventuell auch ein Brand entstehen könnte.

Den Böller haben sie ins innere des Gebäudes geworfen, da Z. nicht wisse, wie es innen aussehe. Dass sie den Böller hineingeschmissen haben, war ein „spontanes Ding“ (Jonas A.), Pascal Z. wisse nicht, warum sie sich so entschieden haben. Sie wussten, dass es der Briefkasten von Tanja F. Ist, wollten diesen zerstören und „dann weg“ (Jonas A.).

Der Böller kam von Pascal Z., was dessen Anwalt auch bestätigte und Z. bejahte auch, dass er wusste, dass diese Handlung strafbar ist. Während dieser Frage grinste Z., wobei er vorher noch nervös reagierte, als die Herkunft des Böllers ermittelt werden sollte. Auf Anraten seines Anwaltes bestätigte Z. dann den Besitz des Sprengstoffes. Laut Jonas A. war es für Z. „nur ein Böller“.

An dieser Stelle werden zwei Gutachten des LKA zu den beiden verwendeten Böllern verlesen, sowie Lichtbilder des Tatorts und der Überreste gezeigt. Es wird ein weiteres Gutachten der UMG Göttingen zum Blutalkoholwert des Angeklagten Pascal Z. verlesen.

Pascal Z. ist die meiste Zeit eher ruhig, von seiner sonstigen provokant-aufbrausenden Art ist wenig zu sehen, wenn er sich auch mehrfach zu einem Grinsen hinreißen lässt.

Während der Unterbrechungen des Verfahrens unterhalten sich die beiden Angeklagten gut gelaunt. Pascal Z. präsentiert mehrfach seine wiederhergestellten Finger. Jonas A. Macht nicht den Eindruck, als versuche er sich von Z. zu distanzieren, nur wenn der Richter den Raum betritt, wenden sich beide voneinander ab.

In der Einlassung des Angeklagten Z. wurde nicht deutlich, dass er den Schlag gegen Tanja F. bestreitet, doch nach Auffassung des Gerichts sei dieser Umstand irrelevant.

Da sich die beiden Angeklagten für Einlassungen entschieden haben wurde entschieden, dass alle Zeugenladungen bis auf die der Nebenklägerin Tanja F. aufgehoben werden.

Nun begann die Zeugenaussage der Nebenklägerin und Geschädigten Tanja F.

Sie beschreibt ihre letzten Wochen mit dem Terror durch Pascal Z. Zusätzlich zu den bereits oben beschriebenen Vorfällen erzählt sie von einer Begegnung mit Z., bei der dieser Aufnahmen von ihrem Kind machte. Sie drückte daraufhin sein Handy nach unten und dieser schlug dann auf ihre Schulter, wo ein blauer Fleck entstand. Sie brachte die Straftat zur Anzeige, eine Genossin war ebenfalls Zeugin des Vorfalls, jedoch gab es keine Berichte oder Fotos zur Dokumentation der Verletzung.

Als sie die Beleidigungen Z.s ihr gegenüber benennen soll, beginnt die Geschädigte: „Judenfotze“, „verpiss dich aus dem Nazikiez“ und fragt dann, ob sie das wirklich alles wiedergeben soll. Es wird deutlich, die letzten Monate waren ein Alptraum für Tanja F. und ihre Familie.

Der Richter leitete an dieser Stelle zu dem Vorfall des Sprengstoffanschlags über.

Das Gericht stellte Fragen zu ihrem Wohnhaus, den Bewohner*innen und der Beschaffenheit des Briefkastens. Der Richter musste mehrfach darauf hinweisen, dass nur bezeugte Sachen verwertet werden können und das Gericht der Zeugin nicht feindlich gegenüber steht. Diese wollte aber keine ausführlicheren Angaben machen, weshalb sich die Aussage zog und wenig ergiebig ist.

Die nachfolgenden Fragen des Gerichts an die Zeugin zum Tathergang gehen ins Detail. Sie beschreibt: Sie habe geschlafen und sei von zwei lauten Knallgeräuschen wachgeworden, gefolgt von dem Laut der Türklingel. Im Flur fand sie Splitter und Glasscherben des Briefkastens, roch Rauch, der auch von den Nachbarn gesehen wurde.

Der Richter leitete über zum Vorfall der Bedrohung vor dem REWE City in der Einbecker Innenstadt. Die Zeugin geht dort regelmäßig einkaufen und trifft häufig auf die Angeklagten Z. und A., die sich vor dem Einkaufsmarkt aufhalten und Alkohol konsumieren. So war es auch bei diesem Vorfall. Ausfallerscheinungen habe sie an diesem Tag nur bei A. gemerkt, da dieser lallte. Der RA von Pascal Z. verweist auf die polizeiliche Aussage der Zeugin, die damals bei der Polizei angegeben habe, dass beide stark alkoholisiert gewesen seien. Die Zeugin F. kann sich nach der langen Zeit zwischen Vorfall und Gerichtsprozess nicht mehr genau an alle Details der Situation erinnern.

Doch RA Wölfl beließ es nicht dabei, sondern hakt nach. Sie habe damals ebenfalls ausgesagt, dass auch sie „ausfallend“ geworden sei. Die Zeugin antwortete, dass sie die Beleidigungen nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Die Befragung der Zeugin war intensiv, die Staatsanwaltschaft fügte hinzu, dass der Blutalkoholwert des Angeklagten nicht zu bestimmen sei, da keine Uhrzeit der Entnahme vorliege.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten Z. stellte dann den Antrag den Schlag Pascal Z.s gegen die Zeugin Tanja F. Nach § 154 StPo einzustellen. Diesem wurde stattgegeben, der RA Wölfl betonte an dieser Stelle, dass dies nicht dazu führen werde, dass er für Freispruch plädieren wird.

Die Beweisaufnahme wird ein letztes Mal von der Staatsanwaltschaft unterbrochen für eine Aktennotiz der Polizeiinspektion Göttingen, da Pascal Z. dort geäußert habe, dass er es schade fände, dass die Zeugin nicht verletzt wurde und „nicht hinter der Tür“ stand.
Wölfl wieß darauf hin, dass das Verhalten nach der Tat nicht der eigentlichen Tat angerechnet werden dürfe.
Zum Abschluss wird ein Sachschaden von 600,-€ für die Reparatur der Tür notiert.

PLÄDOYER

Staatsanwaltschaft

Die StA ging davon aus, dass die Anklagepunkte den Angeklagten nachgewiesen wurden.

Beide hätten billigend in Kauf genommen, dass jemand sich hinter der Tür befinden könnte und damit sei eine Verurteilung begründet. Zusätzlich sollten durch das Klingeln im Haus befindliche Personen in die Gefahrenzone gelockt werden, der kleine Schaden sei dementsprechend nur ein Glücksfall. Aufgrund der fehlerhaften Blutalkoholprobe sei die Alkoholisierung nicht anzurechnen bzw. ist nicht nachweisbar. Der dauerhafte starke Alkoholkonsum der beiden Angeklagten fiele dementsprechend nicht ins Gewicht, da beide regelmäßig unter Einfluss agierten. Die Tatsache, dass sie den Briefkasten fanden sei ein Indiz, dass sie ausreichend zurechnungsfähig gewesen sein mussten. Strafmildernd wirke sich also nur die Einlassung der Angeklagten und der geringe Schaden auf das geforderte Strafmaß aus, die Gesinnung der Täter sei jedoch strafschärfend zu berücksichtigen.

Forderung:

Jonas A. – 2 Jahre und 4 Monate

Pascal Z. – 3 Jahre und 9 Monate

Die Nebenklage schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und verwies noch einmal darauf, dass es sich nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Links und Rechts gehandelt habe, sondern um einen gezielten Angriff von Neonazis gegen eine linke Bürgerin.

Rechtsanwalt Klein (RA von Jonas A.)

Der Rechtsanwalt Klein schließt sich objektiv der Staatsanwaltschaft an, sieht jedoch die rechtliche Bewertung anders. Beide Angeklagten seien stark alkoholisiert gewesen, haben jedoch niemanden verletzten, sondern nur einen „Denkzettel“ verpassen wollen. (Alkoholisierte Enthemmung)

Die Sache wäre eine „Schweinerei“, aber da nichts Schlimmes passiert sei, solle man Milde walten lassen, auch in Anbetracht der Geständnisse.

Forderung;

Jonas A. – 10 Monate auf Bewährung, 3 Jahre Bewährungszeit und 100 Arbeitsstunden

Rechtsanwalt Wölfl (RA von Pascal Z.)

Wölfl schließt sich ebenfalls der Staatsanwaltschaft und RA Klein an, die Taten seien nicht zu entschuldigen. Sie würden jedoch von der Staatsanwaltschaft auf einem Level verhandelt, dass den Taten nicht gerecht sei. Die Presse habe mit ihrer Berichterstattung eine Erwartungshaltung an das Gericht hervorgerufen, es gebe aber kein Gesinnungsstrafrecht. Auch hier der Verweis auf die Absicht („nur ein Denkzettel“), den alkoholisierten Zustand und den geringen Schaden. Die Tatsache, dass sein Mandant sich an der Hand verletzt habe, spreche zusätzlich für den stark alkoholisierten Zustand Z.s.

Außerdem seie der Böller nicht in der Lage gewesen das Haus in Brand zu stecken und somit keine Gefahr für Leib und Leben. Er fordert Bewährung, da der Eindruck, den sein Mandant während seines Aufenthaltes in der JVA Bremevörde erhalten habe, abschreckend auf ihn gewirkt habe und er bis dato nur in Jugendhaft gesessen hatte, die man nicht vergleichen könne.

Forderung:

Pascal Z. – 9 Monate auf Bewährung

URTEIL

JA: 1 Jahr 3 Monate auf Bewährung. Bewährungszeit wird auf 3 Jahre angesetzt und es sind 100 Arbeitsstunden abzuleisten die im falle einer Ausbildung oder Arbeit in eine Geldstrafe umgewandelt werden können.

PZ: 2 Jahre und 6 Monate.

Beide haben die Tat gemeinschaftlich begangen, die keine Kleinigkeit sei und in den Böllern habe sich immerhin 5 gr. Sprengstoff befunden. Die Angeklagten haben nicht gewusst, wer sich hinter der Tür befinden könnte und so die Verletzung einer bis mehrerer Personen in Kauf genommen.

Der Alkoholkonsum der Angeklagten wurde nicht mildernd berücksichtig in der Wahl des Strafmaßes.

Der Richter wies an dieser Stelle auch darauf hin, dass der Angeklagte Z. bisher vom Amtsgericht Northeim immer mit Milde behandelt wurde. Dies könne der Richter nicht gutheißen.

Pascal Z. sei die „Triebfeder“ des Ganzen. Der „politische Hintergrund ist nicht strafverschärfend“ zu berücksichtigen. Bei Z. sei keine nationalsozialistische Gesinnung zu erkennen sondern es gehe ihm um Selbstdarstellung und ein Gefühl von Macht, die er im Kreise der acht Neonazis der Kameradschaft Einbeck finden würde. Er habe sich Tag und Nacht mit der Antifa gestritten, um diese Aufmerksamkeit zu bekommen.

An den Angeklagten Jonas A. hat das Gericht die Erwartung der Resozialisierung und möchte, dass er seinem Versprechen, Einbeck zu verlassen, nachkommt.